Denkmalschutz soll Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht bremsen

Im Land Brandenburg soll die Errichtung von PV- und Windenergieanlagen auf und in der direkten Umgebung von Denkmälern deutlich erleichtert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdenkmalschutzgesetzes hat die Landesregierung beschlossen. Bislang hat sich der Denkmalschutz zu häufig als „Bremsklotz“ und unüberwindbare Hürde in Genehmigungsverfahren erwiesen. Um dieses Problem zu lösen, sieht der Gesetzentwurf nun eine Ergänzung von § 9 Denkmalschutzgesetz vor, in dem das überragende öffentliche Interesse an den Erneuerbaren Energien betont wird. Windenergieanlagen sollen künftig nur dann noch einer näheren denkmalrechtlichen Prüfung unterzogen werden, wenn sie in der Umgebung eines „besonders landschaftsprägenden Kulturdenkmals“ errichtet werden sollen. Ist kein solches Denkmal betroffen, soll auch keine denkmalrechtliche Prüfung mehr notwendig sein. Für Windenergieanlagen in der Umgebung eines landschaftsprägenden Kulturdenkmals sowie für alle anderen Erneuerbaren-Energien-Anlagen soll folgendes gelten: Das öffentliche Interesse überwiegt „in der Regel, wenn die daraus folgende Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes reversibel und nicht erheblich ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird“, so der bis dato geplante Gesetzeswortlaut. Nunmehr geht das Gesetz in das parlamentarische Verfahren; geplant ist, dass es bis zum Sommer in Kraft tritt.

„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Themas annimmt und das Denkmalschutzgesetz auf die Höhe der Zeit holt“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß, der Vorhabenträger zu denkmalrechtlichen Fragen gerade auch in Genehmigungsverfahren für Wind- und PV-Anlagen vertritt. Im Detail sieht er jedoch noch deutlichen Nachbesserungsbedarf: „Je mehr unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz stehen, desto weniger Beschleunigung wird am Ende herauskommen. Deshalb sollte etwa sowohl der Begriff der Erheblichkeit als auch die Regelvermutung gestrichen werden, da beide ein Quell für neue Streitigkeiten und damit zu Lasten einer zügigen Energiewende vollzugsunfreundlich sind.“ Schließlich komme es darauf an, sich auf die wenigen wirklich bedeutsamen, „besonders landschaftsprägenden“ Denkmale zu fokussieren und die künftige Prüfung allein auf diese zu beschränken, so Roß.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.

 

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