Rechtsanwalt Tobias Roß ist als Experte vom Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Brandenburgischen Landtags am 3. Mai 2023 angehört worden. Die Anhörung betraf die geplante Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Noch immer stehen Belange des Denkmalschutzes dem erforderlichen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu häufig entgegen und führen zu langwierigen Auseinandersetzungen in Genehmigungs- und sich anschließenden Gerichtsverfahren. Deshalb will das Land Brandenburg nun das Landesdenkmalschutzgesetz ändern und Verfahren beschleunigen sowie den Ausbau der Erneuerbaren generell stärken.
Roß hat in der Anhörung den Gesetzentwurf aus rechtlicher Sicht bewertet. Er begrüßte zunächst die Gesetzesinitiative als solche: Damit mache sich Brandenburg auf den Weg, das Denkmalrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen. Mit Blick auf das bundesrechtlich durch § 2 EEG vorgegebene überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien sah Roß im Rahmen der Anhörung allerdings im Detail noch Nachbesserungsbedarf am Gesetzeswortlaut: So machte er deutlich, dass der Entwurf gegenwärtig noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte. Als Beispiel nannte er den Begriff „erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Denkmals“. Diese hätte schon bisher vielfach zu Verzögerungen und Auseinandersetzungen in Genehmigungsverfahren geführt – schreibe man dieses Merkmal gesetzlich fest, würden die Auseinandersetzungen nicht abnehmen und die notwendige Beschleunigung nicht erreicht.
Entsprechendes gelte für den ebenfalls im Gesetz enthaltenen Begriff des „besonders landschaftsprägenden Kulturdenkmals“ und die Annahme umfassender „Wirkräume“ um solche Denkmale herum. Diese Begrifflichkeiten würden bisher noch nicht ausreichend klar definiert und begrenzt. Deshalb bestehe die Gefahr, dass damit weiterhin große Flächenanteile in Brandenburg mit denkmalrechtlichen Konflikten behaftet blieben und der eigentlich gewollte Beschleunigungseffekt ausbleibe.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
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