Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 das Gesetzespaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Das so genannte Osterpaket sieht Änderungen für eine ganze Reihe anderer Gesetze vor. Das Ziel ist es, die Ausbauziele für Photovoltaik sowie Windenergie stark zu erhöhen. Bis 2035 soll die Stromversorgung in Deutschland fast vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen. Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, sollen bis zum Jahr 2032 rund zwei Prozent der Landfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise will man dem Klimaschutz Rechnung tragen und zugleich die Energieabhängigkeit von Russland senken.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke, Rosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.
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