Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 04.03.2022 den Referentenentwurf für das „Gesetz für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ vorgelegt. Das Gesetz soll dazu dienen, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich zu beschleunigen: Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen und und bereits im Jahr 2035 soll das fast vollständig der Fall sein, so das Ziel. Dafür soll nun das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend überarbeitet werden. Darüber hinaus sind Änderungen im Planungs-, Bau, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht geplant. Neben dem EEG sind das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Energie-Umlagen-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromnetzentgeltverordnung, die Erneuerbare-Energien-Verordnung sowie die Innovationsausschreibungsverordnung berührt. Mit diesem umfangreichen Artikelgesetz werde „die größte Beschleunigungsnovelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit seinem Bestehen vorgelegt“, heißt es in dem Referentenentwurf.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke, Rosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.
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