Ein neuer Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bringt erhebliche Erleichterungen für den Windkraft-Ausbau insbesondere im Wald. So können künftig Windenergieanlagen auf so genannten Kalamitätsflächen, in denen der Wald durch Sturm oder Baumkrankheiten geschädigt ist, sowie anderen Nadelwaldflächen errichtet werden. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Errichtung von Windenergieanlagen nicht außerhalb von Waldbereichen realisiert werden kann und dass die Waldumwandlung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird.
Der nachzuweisende Bedarf ist laut neuem Erlass allerdings im Fall der Windenergienutzung auf den Kalamitätsflächen aufgrund der aktuellen Klima- und Energiekrise regelmäßig als gegeben anzusehen. In Gemeinden mit einem Waldanteil von mehr als 20 Prozent kann zudem bis zum Erreichen der Flächenziele nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz ohne gesonderte Prüfung davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an weiteren Windenergieanlagen überwiegend nicht außerhalb von Waldbereichen realisierbar ist. Davon ausgenommen sind lediglich unbeschädigte Laub- und Mischwälder sowie bestimmte naturschutzrechtlich geschützte Flächen. Mit dem Erlass zur Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (LEP-Erlass Erneuerbare Energien) wird zudem auch die Flächenkulisse für Freiflächenphotovoltaikanlagen erweitert. Er enthält entsprechende Auslegungsvorgaben an die Regionalplanung.
„Der Erlass ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß, der von Düsseldorf aus Mandanten im Bereich der Erneuerbaren Energien berät. Insbesondere die Öffnung der Kalamitätsflächen sowie der Nadelwaldflächen bringe lange gewünschte Rechtssicherheit im Umgang mit Festlegungen der Regionalpläne und zugleich zusätzliche Flächen für die Windenergie.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke, Rosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.
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