Auf einem ehemaligen Zechengelände in Löhnen (Nordrhein-Westfalen) der Ruhrkohle AG (RAG) ist jetzt eine weitere moderne Windenergieanlage in Betrieb genommen worden. Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele hat die Betreibergesellschaft Windenergie Voerde GmbH bei diesem Projekt rechtlich beraten. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Gesellschaft zwischen der RAG Montan Immobilien GmbH und den Stadtwerken Voerde.
Die jährliche Stromproduktion der Anlage wird mit 9,5 Mio. Kilowattstunden angegeben. Damit werden 6.400 Tonnen CO2 im Jahr eingespart werden. Die Investitionssumme für dieses Projekt beträgt 5,6 Mio. Euro. Im Genehmigungsverfahren waren komplexe Themen zu klären etwa im Zusammenhang mit der Erschließung des Standortes oder des technisch anspruchsvollen Baugrundes. Auch der Transport der Anlagenteile war eine Herausforderung. Außerdem wurde die Genehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Bundesverwaltungsgericht beklagt – jedoch ohne Erfolg. „Es ist schön zu sehen, dass nunmehr auf dem stillgelegten Zechengelände für zusätzliche Energie aus regenerativen Quellen gesorgt wird“, sagt Thiele.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
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