Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Nachbarin gegen eine in Mühlheim an der Ruhr geplante Windenergieanlage zurückgewiesen (Az.: 28 K 5087/17 vom 1.3.2018). Damit steht dem Bau der Anlage nichts mehr im Wege. Bauherrin ist die Energiepark Styrumer Ruhrbogen GmbH, eine Kooperation des örtlichen Energiedienstleisters medl GmbH mit der Gelsenwasser AG, die DOMBERT Rechtsanwälte bereits im Genehmigungsverfahren beraten hat. Das Vorhaben ist für die Stadt Mülheim an der Ruhr von besonderer Bedeutung, denn der Standort der geplanten Windenergieanlage befindet sich im so genannten „Styrumer Ruhrbogen“, auf dem ein kleiner Energiepark errichtet wird. Er gilt auch als technisch anspruchsvoll, weil es sich bei dem Gelände um eine Bodendeponie handelt, auf der nach Beendigung des Schüttbetriebs zusätzlich eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Die neue Windenergieanlage wird jährlich rund 5 Mio. Kilowattstunden grünen Strom produzieren und kann rund 2.000 Drei-Personen-Haushalte versorgen. Sie trägt damit zu einer Vermeidung von 5.500 Tonnen Kohlendioxid im Jahr bei. Die Nachbarin hatte gegen die Genehmigung der Windenergieanlage geklagt, weil sie Beeinträchtigungen durch Lärm und eine so genannte erdrückende Wirkung befürchtete. „In der mündlichen Verhandlung stellte die 28. Kammer des Verwaltungsgerichtes jedoch klar, dass der Anlagenstandort vom Wohnhaus der Klägerin ausreichend entfernt ist, außerdem werden die zulässigen Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm eingehalten. Auch die Planung auf der höhergelegenen Deponie stellt keine zusätzliche Belastung dar“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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