Bau der Konverteranlage für Stromtrasse Suedlink kann weitergehen

Die Teilgenehmigung für die Errichtung einer Konverteranlage, die Gleichstrom in Wechselstrom für die Stromtrasse Suedlink umwandeln soll, ist rechtmäßig erteilt worden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Az.: 7 A 4.23 vom 25. 01.2024).

Gegen die Anlage hatte eine Bürgerinitiative geklagt. Sie rügte die sachliche Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde und bemängelte vor allem, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden sei. Daher könne der Artenschutz nicht ausreichend gewährleistet werden.

Das BVerwG hat die Klage abgewiesen. Die Konverteranlage erfülle auch die Funktion einer Umspannanlage und sei deshalb immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Für solche Anlagen seien keine UVP gesetzlich vorgeschrieben. Dies gelte nur für Erdkabel. Genehmigungshindernisse des Wasser-, Artenschutz-, Bau- und Immissionsschutzrechts stünden „weder den schon jetzt erlaubten Baumaßnahmen noch dem künftigen Gesamtvorhaben entgegen“, heißt es in der Pressemitteilung des BVerwG. Die Konverteranlage sei ein „privilegiertes Außenbereichsvorhaben und bauplanungsrechtlich zulässig.“ Damit kann der Bau der Konverteranlage nun fortgesetzt werden.

Die Suedlink-Stromtrasse ist ein zentrales Infrastrukturvorhaben der Energiewende. Die über rund 700 Kilometer langen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen verbinden die Windenergiegebiete im Norden mit dem Süden Deutschlands. DOMBERT Rechtsanwälte beraten zusammen mit der Berliner Kanzlei Weiss & Müller die Bundesnetzagentur bei den Planverfahren für Suedlink.

Dem Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele gehören Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert, Rechtsanwalt Tobias Roß und Rechtsanwältin Izabela Bochno an.

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