BVerfG: Kein pauschales Verbot von Windenergieanlagen im Wald

Den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern können Bundesländer nicht pauschal verbieten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Regelung im Thüringer Waldgesetz, mit der jeder Bau von Windenergieanlagen verhindert wird (§10 Abs. 1 Satz 2 ThürWaldG), für verfassungswidrig erklärt (Az.: 1 BvR 2661/21 vom 27.09.2022). Wie das Gericht ausführt, fehle dem Freistaat Thüringen die Gesetzgebungskompetenz. Zwar können die Länder Waldgebiete „aufgrund ihrer ökologischen Funktion, ihrer Lage oder ihrer Schönheit“ unter besonderen Schutz stellen. Mit Blick auf die angegriffene Norm monierten die Richter jedoch, dass damit nicht der Natur- und Landschaftsschutz in den Blick genommen werde, sondern dass die Norm vor allem planungsrechtlichen Charakter habe, indem sie große Flächen für die Windenergie sperre. Für solche flächenbezogenen Verbote sind die Länder jedoch nicht zuständig.Vor dem BVerfG hatten mehrere Eigentümer von Waldgrundstücken in Thüringen geklagt. Wegen Schädlingsbefall mussten sie den Wald auf ihren Grundstücken roden und wollten darauf Windenergieanlagen errichten. Für die dafür erforderliche Umwandlung erteilte das BVerfG nun grünes Licht.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine WilkeRosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.

 

 

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