Geringerer Abstand zwischen Windenergieanlagen und Drehfunkfeuern

Vom 1. August 2022 an wird die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH den Abstand von Windenergieanlangen und ihren Drehfunkfeuern verringern. Statt 15 Kilometer wird sich der Schutzbereich künftig nun auf sieben Kilometer reduzieren. Dadurch können mehr Flächen für den Bau von Windenergieanlagen an Land bereit gestellt werden. Zugleich werden damit wichtige Maßnahmen der Eckpunkte vom 5. April 2022 umgesetzt, auf die sich das Bundesverkehrs- und das Bundeswirtschaftsministerium verständigt hatten. Dabei ging es auch darum auf der Basis der neuen Erkenntnisse, die die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen eines Forschungsprojektes über die Wechselwirkung zwischen Windenergieanlagen und Radar/Navigation gewonnen hatte, die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Die DFS hat nun mit der Neubewertung begonnen. Sie soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine WilkeRosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.

 

 

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