Die Bundesregierung hat die Gebotsverfahren für die Klimaschutzverträge gestartet. Bewerben können sich energieintensive Industrieunternehmen, die bereits erfolgreich an den vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die ausgewählten Unternehmen erhalten 15 Jahre lang den Ausgleich ihrer Mehrkosten, die ihnen dadurch entstehen, dass sie ihre Produktion auf klimafreundlichere Verfahren umstellen. Das gesamte Fördervolumen beträgt 4 Milliarden Euro. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, neue Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen in Deutschland zu entwickeln und zu bauen, etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff, teilt das BMWK mit.
Die Klimaschutzverträge werden über Auktionsverfahren vergeben: Die Unternehmen müssen zunächst angeben, welche Kosten ihnen entstehen, um eine Tonne CO2 je Tonne des hergestellten Produkts einzusparen. Wie das BMWK mitteilt, bilden dabei die Mehrkosten eines Vorhabens den Basis-Vertragspreis, der als Berechnungsgrundlage für die Auszahlung an das Unternehmen dient. Dieser Vertragspreis soll dynamisch angepasst werden. Unternehmen, die am günstigsten kalkulieren, erhalten dann den Zuschlag – ohne weitere Auflagen zur Dokumentation oder Nachprüfungen, wie es heißt. Halten sie jedoch ihre Zusagen nicht ein, drohen Rückzahlungen und Vertragsstrafen.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zum Umwelt und Klimaschutz in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.
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