Brandenburg verschärft das Dienstrecht

Künftige Beamte werden in Brandenburg auf ihre Verfassungstreue geprüft. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Landtag am 03.05.2024 beschlossen hat. Damit hat Brandenburg als erstes Bundesland  eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz eingeführt, um zu verhindern, dass unerkannt verfassungsfeindlichen Bewerbern der Zugang zu einem öffentlichen Amt gewährt wird. Die Prüfung soll stets erst nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren erfolgen als letzter Schritt vor der Ernennung.

Der Landtag hat ebenfalls am 03.05.2024 entschieden, die Disziplinarklage abzuschaffen. Damit übernimmt Brandenburg die Gesetzesänderung im Bundesdisziplinarrecht nun auch für die Landesbeamten.  Der Dienstherr – das Land, der Landkreis oder die Städte und Gemeinden – können und müssen künftig ohne Klageerhebung beim Verwaltungsgericht einen Beamten aus seinem Amt entfernen. Der betroffene Beamte selbst muss dann entscheiden, ob er diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht angreifen will.

Damit geht nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht einher: Welches Dienstvergehen die Entfernung aus dem Dienst bewirkt, haben künftig die Dienstherren und nicht mehr die Verwaltungsgerichte zu entscheiden. Den Dienstherren kommt damit eine umfassende Verantwortung für die Ahndung von Dienstvergehen zu – die sie alleine auszufüllen haben.

Ansprechpartner zum öffentlichen Dienstrecht in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus HerrmannDr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältinnen Kristina Dörnenburg und Kristina Gottschalk, LL.M.oec

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