Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm 2023 nachbessern. Das geht aus zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hervor (Az.: 11 A 22/21, 11 A 31/22 vom 16.05.2024). Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Das Gericht bestätigte ihre Ansicht, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Klimaschutzziele für 2023 bzw. 2045 zu erreichen. Schon jetzt sei absehbar, dass die im Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht eingehalten werden könnten. Das Klimaschutzprogramm 2023 leide an „methodischen Mängeln“ und beruhe teilweise „auf unrealistischen Annahmen“, heißt es in der kurzen Pressemitteilung des Gerichts.
Die Bundesregierung ist gezwungen, neue Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und vor allem dafür zu sorgen, dass die festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen erreicht werden, sollte sie gegen die beiden Urteile nicht Revision einlegen.
Bereits im Herbst 2023 hatte die Deutsche Umwelthilfe beim OVG Berlin-Brandenburg erfolgreich gegen die Klimapolitik der Bundesregierung geklagt. Dem Urteil zufolge soll die Bundesregierung ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Gebäude und Verkehr beschließen. Gegen dieses Urteil hat die Bundesregierung bereits Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
„Die beiden aktuellen Entscheidungen zeigen, dass von der Rechtsprechung immer mehr Druck auf die Klimapolitik ausgeübt wird“, stellt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele fest.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zum Umwelt und Klimaschutz in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.
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