Tesla darf sein Werksgelände seiner Gigafactory im brandenburgischen Grünheide erweitern. Am 16.05.2024 hat die Gemeindevertretersitzung dem geänderten Bebauungsplan zugestimmt. Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele hat die Gemeinde bei diesem Planverfahren wie auch schon bei der Ansiedlung des US-amerikanischen Autobauers beraten. Der Bebauungsplan umfasst neben der Erweiterung um neue Lager- und Logistikflächen auch umfangreiche Infrastrukturprojekte. Dazu zählen unter anderem die optimierte Straßenführung zweier Landesstraßen, die Ansiedlung eines werkseigenen Güterbahnhofs mit Gleisanlagen, um die Verkehrsbelastung in der Gemeinde zu reduzieren, die Verlegung und den Ausbau des Bahnhofs Fangschleuse für den Personenverkehr und die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Durch die Planung sollen nun rund 71 Hektar Wald umgenutzt werden.
Die ursprüngliche Planung hatte die Umwandlung von umfangreicheren Waldflächen vorgesehen. Eine Bürgerbefragung hatte jedoch diese Eingriffe abgelehnt. Zudem kam es wiederholt zu Übergriffen von Aktivisten. Einige haben seit Februar einen Teil des Waldes besetzt und ein Protestcamp errichtet.
Auf der Versammlung am 16.05.2024 haben die Gemeindevertreter zudem über einen städtebaulichen Vertrag abgestimmt, in dem sich Tesla u.a. dazu verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zum Trinkwasserschutz zu ergreifen. Der Wasserverbrauch der Gigafactory und die Gefahr von Verunreinigungen haben in jüngster Vergangenheit ebenfalls immer wieder die Öffentlichkeit beschäftigt.
Ansprechpartner für umweltrechtliche Fragen in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Er berät die Gemeinde Grünheide im Bauplanungsrecht und weiteren rechtlichen Aspekten bei Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem Bau der Teslafabrik verbunden sind.
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