Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat Prof. Dr. Matthias Dombert in die neue gegründete E-Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz berufen. Diese Kommission trägt ihren Namen, weil sie nur digital tagen wird und hat die Aufgabe, die Behörden bei der Genehmigung von Tierversuchen im Interesse des Tierschutzes sachverständig zu begleiten. Sie berät insbesondere über Anträge, die Tierversuche mit Primaten, Exoten sowie mit anderen Tieren zum Inhalt haben oder die sich mit Artenschutzprojekten beschäftigen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Prof. Dr. Dombert berufen, weil er in seinem Dezernat schon seit langem Universitätsklinken, Biotechunternehmen und Forschungseinrichtungen betreut. Neben der fachlichen Beratung und Begleitung von Tierversuchsvorhaben im Rahmen der medizinischen Grundlagenforschung beschäftigt er sich auch mit Fragen des Forschungsrechts, etwa dem universitären Wissenstransfer oder der Durchführung klinischer Studien. Sein Dezernat ergänzt die wissenschaftsrechtliche Kompetenz der Praxis. So berät und vertritt Partner Prof. Dr. Klaus Herrmann in seinem Dezernat seit Jahren schwerpunktmäßig Universitäten und Fachhochschulen.
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