Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland erhoben. Damit will sie sicherstellen, dass die Stromrichtlinie und die Gasrichtlinie ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt werden und die Bundesnetzagentur unabhängiger agieren kann. Beide Richtlinien gehören zum Dritten Energiepaket. Nach Ansicht der EU-Kommission hat Deutschland nicht ausreichend für die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur gesorgt, wie es die EU-Richtlinie vorsieht. So könne die Bundesnetzagentur nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen. Vieles würde die Bundesregierung in detaillierten Vorschriften regeln. Kritisch beurteilt die EU-Kommission auch die deutschen Regelungen für die Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen. Mit der Entflechtung soll erreicht werden, dass Netze auch von anderen Übertragungsanbietern genutzt werden und durch den entstehenden Wettbewerb die Preise sinken.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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