Die EU-Kommission hat am 18. Februar 2021 beschlossen, ein Vertragsverletzungverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Deutschland habe die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nur unzureichend umgesetzt und verstoße damit gegen geltendes Naturschutzrecht, erklärt die Kommission. Wesentliches Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Dieses Ziel soll mit dem Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Gebiete zu nennen, zu erhalten und zu entwickeln, in denen Arten und Lebensräume von europaweiter Bedeutung vorkommen. Gemessen hieran habe Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten noch immer nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen, so die Kritik der Kommission. Teilweise seien die Fristen zur Umsetzung der Maßnahmen schon seit mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilt sie in einer Pressemitteilung mit. Zudem ist die Kommission der Auffassung, „ dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend qualifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.“ Bereits 2019 hatte die Kommission Aufforderungsschreiben nach Berlin verschickt. Nun will sie vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. “Die Klage wird den Druck auf Deutschland, aber auch die Nutzungskonflikte vor Ort erhöhen, denn nicht jeder Grundstückseigentümer ist damit einverstanden, dass sein Grundstück zum Schutzgebiet wird”, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
Ansprechpartner für rechtliche Fragen des Naturschutzes ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
« zurück