Die Bundesregierung will das Insektensterben stoppen. Am 10.02.2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der für diesen Zweck zahlreiche Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz vorsieht. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertretern der Landwirtschaft, die von lautstarken Bauernprotesten begleitet wurden. Die nunmehr getroffenen Regelungen betreffen den Biotopenschutz, die Pflanzenschutzanwendungsverordnung und Regelungen zur Eindämmung der „Lichtverschmutzung“. Danach sollen zum Beispiel
- der Biotopenschutz auf artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern ausgedehnt
- glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel bis Ende 2023 verboten
- in Schutzgebieten ebenfalls viele andere Pflanzenschutzmittel und an Gewässerrändern Pestizide verboten
- in Naturschutzgebieten und Nationalparken bestimmte Beleuchtungen nicht mehr neu errichtet
- Himmelsstrahler (Skybeamer) eingeschränkt
- Insektenvernichterlampen außerhalb von geschlossen Räumen nicht mehr genutzt werden.
Insgesamt verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, „Natur auf Zeit“ und die Landschaftsplanung zu stärken. Ob und mit welchen möglichen Änderungen das Gesetz im Bundestag beschlossen wird, bleibt abzuwarten.
Ansprechpartner für rechtliche Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sind in unserer Praxis die Rechtsanwälte Dr. Jan Thiele und Dr. Maximilian Dombert.
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