UMWELT(EN) WEITER. Umwelt und Klimaschutz
Übergabe Essen in Kunststoff-Verpackung

Mehrwegverpackungen für Take-away sollen verpflichtend werden

Der Kaffee-to-Go, die Lunch-Box vom Take-away, das Abendessen vom Lieferservice – solche Angebote erleichtern das tägliche Leben. Aber je weniger in den eigenen vier Wänden gekocht und gegessen wird, umso mehr wächst der Verpackungsmüll. Täglich entstehen nach Mitteilungen der Bundesregierung in Deutschland allein durch Einwegverpackungen im Take-away 770 Tonnen Verpackungsmüll. Das will sie jetzt ändern.

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett deshalb den Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen. Er soll dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden und Rohstoffe zu sparen, um auf diese Weise die Umwelt zu entlasten. Dabei sind folgende Änderungen geplant:

  • Von 2023 an müssen Lieferdienste, Restaurants und Cafés ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Ausgenommen sind kleine Anbieter mit weniger als fünf Mitarbeitern und einer Ladenfläche von bis zu 80 Quadratmetern. Sie sollen jedoch auch ihre Speisen und Getränke in Behälter abfüllen dürfen, die ihnen die Kunden mitbringen.
  • Von 2022 an sollen alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Pfand belegt werden. Das gilt auch für Getränkedosen. Ausnahmen, zum Beispiel für Säfte, wird es dann nicht mehr geben. Eine Pfandpflicht ist auch für Milchgetränke in Plastikflaschen ab 2024 geplant.
  • Von 2025 an müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent recycelten Kunststoff (Recyclat) enthalten. Diese Quote soll sich von 2030 an auf mindestens 30 Prozent erhöhen.

Wie bereits der Name des aktuellen Gesetzesentwurfs es nahelegt, setzt er im Wesentlichen die Einwegkunststoffrichtlinie um. Diese geht wiederum auf die EU-Kunststoffstrategie zurück. So will die EU zum einen Kunststoffabfälle eindämmen und zum anderen das Recycling fördern. Weitere Regelungen der Einwegkunststoffrichtlinie wurden etwa in der Einwegkunststoffverbotsverordnung umgesetzt, welche am 3. Juli 2021 in Kraft tritt und insbesondere das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte verbietet. Dazu gehören zum Beispiel Wattestäbchen (außer Medizinprodukte), Besteck, Teller, Trinkhalme (außer Medizinprodukte), Rührstäbchen, Luftballonstäbe, To-Go-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS), Getränkebecher und -behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. In diesem Zusammenhang ist auch das jüngst erlassene Verbot zu erwähnen, wonach seit dem 1. Januar 2021 die EU-Länder keine unsortierten Kunststoffe mehr in Nicht-OECD-Länder exportieren dürfen.

Wesentliche Änderungen erfährt das Verpackungsgesetz durch den jetzt vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf. So ist vor allem die Vereinheitlichung der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen sinnvoll und begrüßenswert. Der verpflichtende Recyclateinsatz bei PET-Flaschen wird ebenfalls einen Beitrag zu mehr Umweltschutz leisten. Abzuwarten bleibt jedoch, ob sich Mehrwegverpackungen im Take-away durchsetzen werden. Zwar darf die Wahl einer Mehrwegverpackung nicht mit einem höheren Preis belegt oder mit unattraktiven Angebotskonditionen verbunden werden. Zulässig ist es jedoch, ein angemessenes Pfand als Anreiz für die Rückgabe der Mehrwegverpackung zu erheben. Eine Vorreiterrolle können dabei Pfandsysteme für Mehrwegbecher einnehmen. Hier gibt es bereits erste praktische Erfahrungen, denn mehrere Städte und Gemeinden haben solche Systeme bereits umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise auch Potsdam. So bietet die Potsdamer Bürgerstiftung seit neuestem  einen Pfandbecher an. Darüber hinaus hat auch die Landesregierung erst kürzlich einen Leitfaden für die Einführung von Mehrwegbecher-Pfandsystemen im Land Brandenburg vorgestellt.

Insgesamt wird es jedoch maßgeblich auf das Umweltbewusstsein des Verbrauchers ankommen, wenn Mehrwegverpackungen in diesem Bereich, in dem alles möglichst bequem zugehen soll, ein Erfolg werden sollen. Für die in die Pflicht genommenen Restaurants und Cafés bieten Mehrwegverpackungen aber auch Vorteile, da durch sie langfristig Kosten minimiert werden können. Daher ist davon auszugehen, dass für die Verbraucher ansprechende Lösungen gefunden werden, zumal sich in diesem Bereich bereits zum Teil Pfandsysteme etabliert haben.

 

Meine Empfehlungen:

  • Die von der Mehrwegpflicht betroffenen Lieferdienste, Restaurants und Cafés sollten sich rechtzeitig über Mehrweglösungen informieren. Es ist zu erwarten, dass sich ein Markt für Mehrwegverpackungen entwickeln wird oder Pfandsysteme, denen sie sich anschließen können.
  • Die Hersteller von PET-Flaschen sollten sich auf die Verwendung von Recyclaten vorbereiten. In diesem Zusammenhang können Anpassungen der Anlagengenehmigungen erforderlich sein.
  • Die Hersteller von Getränken, die in Einweggetränkeflaschen oder Dosen abgefüllt werden, sollten sich rechtzeitig über die neuen Pfandregelungen informieren.
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