Bundestag beschließt beschleunigte Netzausbauvorhaben

Der Bundestag hat am  26.01.2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ beschlossen. Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene beschleunigt werden. Wie der Bundestag weiter mitteilt, wurden durch das Änderungsgesetz 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige geändert. Für die neuen und geänderten Vorhaben wird nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (§12e Absatz 4 EnWG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Zudem werden länder- und grenzüberschreitende neue und geänderte Netzausbauvorhaben identifiziert. Auf sie sollen die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) angewendet werden.

Ansprechpartner für Fragen des Netzausbaus in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

 

 

 

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