Mitte Dezember 2020 hat die Bundesregierung die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Der Bundesrat wird sich nun voraussichtlich bei seiner Sitzung am 12. Februar 2021 mit der Vorlage beschäftigen. Die neue TA Luft schreibt strengere Grenzwerte für Schadstoffe vor, die von Industrieanlagen wie Chemiewerken, Abfallbehandlungsanlagen, Metallverarbeitungsbetrieben oder Tierhaltungsanlagen ausgehen. So sieht die neue TA Luft auch vor, dass große Tierhaltungsanlagen mit mehr als 1500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthähnchen 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern müssen. Zudem sollen Anwohner im Umkreis solcher Anlagen künftig besser vor störenden Gerüchen geschützt werden.
Darüber hinaus bringt die neue TA Luft die Prüfverfahren für die rund 50.000 Anlagen, die in Deutschland immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig sind, auf den neuesten Stand der Technik und passt sie den EU-Standards an. Erstmals wurden auch Anforderungen für Anlagen festgeschrieben, die erst seit kurzem genehmigungspflichtig sind. Dazu zählen beispielsweise Anlagen zur Herstellung von Holzpellets oder besondere Biogasanlagen.
Ansprechpartner für Fragen des Immissionsschutzes ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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