Ursprünglich waren nur maximal drei Tage geplant, dann zog sich die Erörterung zum Bau der „Giga-Factory“ in Grünheide gleich über mehrere Tage hin. Tesla ist kein Einzelfall: Längst werden große Vorhaben in Deutschland nicht nur von den wachsamen Augen anerkannter Umweltverbände kritisch begleitet. In immer größerem Maße stoßen sie auf Widerstände der dort lebenden Bevölkerung.
Besonders deutlich tritt dieser Konflikt bei der Planung von Windenergieanlagen zu Tage. Vielen Genehmigungsanträgen folgt die Gründung einer lokalen Bürgerinitiative auf dem Fuße, die sich auf die Fahnen schreibt, das Projekt mit allen Mitteln zu verhindern. Windenergie grundsätzlich ja, aber bitte nicht vor meiner Tür, scheint hierbei oft das Motto – getreu nach dem Sankt Florian Prinzip „Heiliger Sankt Florian, verschon´mein Haus, zünd andere an!“. So kommt es vor, dass künstliche Nisthilfen in Bäumen angebracht werden, um streng geschützte Vogelarten anzulocken, die bei der Planung von Windenergieanlagen mit Schutzabständen berücksichtigt werden müssen. Aber auch auf der anderen Seite wird mit harten Bandagen gekämpft, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen. So kommt es bisweilen vor, dass Horste verschwinden oder Horstbäume gefällt werden.
Das Paradoxe ist, dass der Großteil der Bevölkerung weiß, dass dringend gehandelt werden muss. Der Klimawandel und die durch den Kohlendioxidausstoß verursachte Erderwärmung lassen sich nur durch einen radikalen Wandel bei der Energieerzeugung stoppen. Der Anteil des durch Erneuerbare Energien erzeugten Stroms – vor allem durch Windkraft – muss in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden. In der Politik scheint die Botschaft nunmehr angekommen zu sein. Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zielt auf einen deutlich höheren Ausbau. Bis 2030 sollen 65 Prozent des verbrauchten Stroms aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse kommen. Bis 2050 soll die hier erzeugte und verbrauchte Elektrizität sogar komplett grün und klimaneutral sein. Hierfür soll bei der Windkraft die an Land installierte Leistung schrittweise von zuletzt rund 53 Gigawatt auf 71 Gigawatt im Jahr 2030 steigern. Bei der Solarenergie ist nahezu eine Verdoppelung auf 100 Gigawatt geplant.
Ob allerdings diese Erhöhung ausreicht, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, ist fraglich. Auf jeden Fall muss die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windenergie gestärkt werden. Deshalb sieht die EEG-Reform vor, dass Windenergieanlagenbetreiber die Kommunen künftig bundesweit finanziell an den Erträgen beteiligen müssen. Anders gesagt sollen die Betreiber den Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge anbieten. Diese Zahlungen können unter anderem auch für Anreize sorgen, damit vor Ort neue Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Bei der Photovoltaik werden die Rahmenbedingungen für den so genannten. „Mieterstrom“ verbessert. Mieterstrom wird dezentral in unmittelbar räumlicher Nähe zu den Abnehmern erzeugt und ist ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz der Energiewende, weil er auch eine Partizipation von Mietern an der Energiewende ermöglicht, da es für Mieterstrom eigene Vergütungsätze geben soll.
Zusammenfassung:
- Akzeptanz in der Bevölkerung muss gestärkt werden, um die Ausbauziele für die Energiewende zu realisieren. Ein wichtiges Element ist der so genannte Mieterstrom, der dezentral erzeugt wird und eine Beteiligung der Abnehmer ermöglicht.
- Ungelöst ist bislang das Problem der Altanlagen, die nach 20 Jahren keinen Anspruch mehr auf Vergütung haben, aber technisch noch in der Lage sind, viele weitere Jahre Windstrom zu produzieren.