Wie kaum eine andere Anwaltspraxis beschäftigen uns Rechtsprobleme rund um Bildung und Beruf. Durch unsere Spezialisierung im Bildungsrecht bieten wir ein umfassendes Beratungsangebot mit maßgeschneiderten Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen auf diesem Gebiet.
Kita-Recht: In der vorschulischen Bildung beraten wir freie Träger und Gebietskörperschaften bei der Projektierung, Realisierung und dem Betrieb von Kindertagesstätten oder der Kindertagespflege. Wir entwickeln und verteidigen Entgeltsatzungen und -ordnungen, formulieren Musterverträge und unterstützen die Träger in einzelnen Streitigkeiten zur Vertragsbeendigung oder Entgeltdurchsetzung. Örtliche und überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in mehreren Bundesländern vertrauen auf unsere Expertise, wenn es darum geht, der steigenden Nachfrage nach Kita-Plätzen gerecht zu werden.
Schulrecht: Kommunale Schulträger beraten wir bei der Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Schulstruktur. Daneben zählen viele Schulen in freier Trägerschaft zu unseren Mandanten. Wir beraten sie in allen Fragen der staatlichen Genehmigung und Anerkennung. Wir helfen weiter, wenn es um Finanzierungszuschüsse geht. Wir unterstützen Schulen bei der Ausgestaltung der Schulverträge und Schulgelder, insbesondere auch unter dem Aspekt des Sonderungsverbots.
Berufsrecht: Zu Fragen der Berufsqualifikation und der Ausübung regulierter Berufe beraten und vertreten wir Kammern, Verbände und Einzelpersonen in prüfungsrechtlichen Streitigkeiten, etwa beim Meisterabschluss oder bei der Berufszulassung. An uns wenden sich ebenfalls Architekten, Ärzte oder Steuerberater, wenn sie von Berufsordnungsverfahren bzw. Berufsdisziplinarverfahren betroffen sind.
Hochschulrecht: Staatliche und nichtstaatliche Hochschulen beraten wir in Organisations- und Prozessfragen. Wir befassen uns mit Status- und Strukturfragen, wie der staatlichen Anerkennung privater Hochschulen und dem Verhältnis zwischen Hochschulen, Trägerstiftungen und staatlichen Aufsichtsbehörden. Wir beschäftigen uns ebenfalls mit verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Hochschulorganen bei Wahl oder Abwahl sowie bei der Verteilung von Ressourcen und Finanzmitteln. Darüber hinaus beantworten wir alle Fragen zum Besoldungs- und Versorgungsrecht von Professoren und Hochschulleitungen. Wir unterstützen Hochschulen bei Auswahl- und Berufungsverfahren sowie bei verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die Verfolgung und den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, insbesondere wenn die Entziehung akademischer Grade droht. Für Streitigkeiten um die Zulassung zum Hochschulstudium verweisen wir jedoch auf fachkundige Kollegen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)
Staat und Verwaltung, Datenschutz und Informationszugang, Planen und Bauen,
Bildung und Beruf
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Dr. Beate Schulte zu Sodingen
Staat und Verwaltung, Datenschutz und Informationszugang, Bildung und Beruf
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Franziska Wilke

Luisa Wittner
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