Bei Vergabe von Bau- und Planerleistungen ist neues Werkvertragsrecht zu beachten
Seit dem 01.01.2018 gilt das geänderte Werkvertragsrecht. Neuerungen im allgemeinen Werkvertragsrecht betreffen beispielsweise die Abnahme und die vor allem für Auftraggeber risikobehaftete Abnahmefiktion. Darüber hinaus wurden erstmalig spezielle Regelungen für …
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