Ausgangsbeschränkungen erreichen die Gerichte
Die Brandenburger Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020 hat im Infektionsschutzgesetz eine hinreichende gesetzliche Grundlage und ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen auf die teilweise Aussetzung der Verordnung gerichteten …
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