Mehr Freiheiten für öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber dürfen für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergeben. In den Vergabeunterlagen muss dabei nicht näher erläutert werden, wovon die Punktzahl konkret abhängt. Das geht aus …
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