E-Ladesäulen gelten als Verkehrsanlagen
Gemeinden dürfen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge grundsätzlich ohne Baugenehmigung errichten. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof München in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 8 CE 18.1071 vom 13.07.2018). Es lehnte damit den Baustopp …
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