Nicht jede Beeinträchtigung eines militärischen Radars ist eine Störung
Nicht jede beliebige Beeinflussung einer Radareinrichtung ist bereits eine Störung im rechtlichen Sinne. Dies gilt, wie aus einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervorgeht, grundsätzlich auch für militärische Radaranlagen der Bundeswehr. …
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