Kein Grundrechtsschutz für staatlich beherrschte Zusammenschlüsse
Ein Arbeitgeberverband, der überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden (Az.: 8 C 8.19 vom …
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