Volksbegehren zum Mietenstopp in Bayern unzulässig
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt (Az.: Vf.32-IX-20 vom 16.07.2020). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass dem Landesgesetzgeber nach dem Grundgesetz (Art. …
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