Vom 12. bis 13. September 2013 fanden in Potsdam die 14. Brandenburger Beitrags- und Gebührentage zu dem Thema „Abgabenrecht bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ statt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann referierte dort zur umstrittenen Beitragspflicht öffentlich genutzter Grundstücke.
Zahlreiche Kommunen im Land Brandenburg sehen sich gegenwärtig mit Anschlussbeitragsbescheiden für die öffentliche Trinkwasserversorgung oder Schmutzwasserbeseitigung konfrontiert, die die von ihnen beauftragten Zweckverbände für Grundstücke erlassen, die als Schulen, Kindergärten, Rathäuser oder in sonstiger Form für die Erfüllung der kommunalen Verwaltungsaufgaben genutzt werden. In gleicher Weise werden die Träger anderer Verwaltungsaufgaben (Landkreise, Land und Bund) zu Anschlussbeiträgen herangezogen. Klaus Herrmann erläuterte, dass die Heranziehung von Kommunen und öffentlichen Aufgabenträgern zu Anschlussbeiträgen für die Grundstücke mit Verwaltungsnutzungen Rechtmäßigkeitszweifeln begegnet, weil § 8 Abs. 4 Satz 7 des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes eine Beitragserhebung für die auf die Allgemeinheit oder auf Grundstücke der Gemeinde und Gemeindeverbände entfallenden Vorteile gerade ausschließt.
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