Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur führte am 27.05.2015 die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die Neuregelung der Hochschulzulassung im Land Brandenburg durch. Von der gesetzlichen Festlegung der Auswahlkriterien, nach denen die Hochschulen Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben, hängt ab, ob die Bewerberinnen und Bewerber ihre Berufswahl verwirklichen können. Für Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, der als Sachverständiger zum Gesetzentwurf Stellung nahm, berücksichtigt der Gesetzentwurf die grundrechtlich verbürgte Freiheit der Lehre der Hochschulen und Hochschullehrer nicht ausreichend. Die Hochschulen werden durch das Gesetz auf einen abschließenden Katalog von Zulassungskriterien festgelegt, ohne den besonderen fachlichen Anforderungen eines Studiengangs durch ein fachspezifisches Auswahlmerkmal Rechnung tragen zu können. Prof. Dr. Klaus Herrmann bearbeitet in der Kommentierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (Knopp/Peine, Brandenburgisches Hochschulgesetz, 2. Auflage 2012) die Regelungen zu den Studiengängen, zu den Hochschulprüfungen und akademischen Graden.
« zurück
27.05.2015
Meldungen | Prof. Dr. Klaus Herrmann | Wissenschaft