Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Mecklenburg-Vorpommern ist Gegenstand einer Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht in Greifswald. Beim BTHG handelt es sich um ein umfassendes Gesetzespaket des Bundes, das für Menschen mit Behinderung viele Verbesserungen vorsieht. DOMBERT Rechtsanwälte haben nun für den Landkreis Ludwigslust-Parchim Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz zur Ausführung des BTHG eingelegt. Sie rügen, dass mit dem BTHG den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzliche Kosten entstehen. Nach dem Konnexitätsprinzip sind die Kosten vom Land zu erstatten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern entzieht sich aber dieser Kostenübernahme. Das Konnexitätsprinzip, wonach die Staatsebene, die für eine Aufgabe verantwortlich ist, auch die Finanzierung übernehmen muss, beschäftigt DOMBERT Rechtsanwälte immer wieder in verfassungsgerichtlichen Auseinandersetzungen. „Es muss klar sein: Wer bestellt, bezahlt““, erklärt Prof. Dr. Matthias Dombert zu der Verfassungsbeschwerde. „Wenn Landkreise – wie im konkreten Fall – staatliche Aufgaben für das Land wahrnehmen, sind die entstehenden Kosten auszugleichen.“
Ansprechpartner für alle verfassungsrechtlichen Fragen der Kommunalfinanzierung in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert.
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