Die aktuelle Stunde, in der sich der Landtag Brandenburg mit dem Mordanschlag in Hanau befassen sollte, konnte am 27.02.2020 stattfinden. Das Landesverfassungsgericht gab in einer Eilentscheidung dem Antrag der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen CDU-Fraktion statt. Die aktuelle Stunde zu dem von ihr beantragten Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ musste auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt werden. Zuvor hatte der Vizepräsident des Landtages, Andreas Galau (AfD), der kurzfristigen Themenänderung sein erforderliches Einvernehmen verweigert, da er keinen Bezug zum Land Brandenburg sah und eine Instrumentalisierung der Opfer befürchtete. Dem Vizepräsidenten stehe aber gar kein inhaltliches Prüfungsrecht über das beantragte Thema einer aktuellen Stunde zu, entschied das Landesverfassungsgericht. Dies gelte auch für die kurzfristig beantragte Änderung eines Themas. Der Vizepräsident sei lediglich darauf beschränkt, die formalen Voraussetzungen eines entsprechenden Antrags zu prüfen.
Ansprechpartner für alle Fragen des Verfassungsrechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert.
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