Groß-Hostel darf in reinem Arbeitsgebiet errichtet werden

Eine ehemalige Textilfabrik in einem reinen Arbeitsgebiet in Berlin-Spandau darf zu einem großen Hostel mit 1.300 Betten umgebaut werden. Das Verwaltungsgericht Berlin erteilte dem von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Betreiber grünes Licht für das Bauvorhaben (Az.: 19 L 523.19, 546.19 vom 18.02.2020). Mit zwei Eilanträgen hatten sich benachbarte Betriebe – ein Asphaltmischwerk, eine Binnenschiffswerft und eine Biogasanlage – gegen das Projekt gewehrt. Sie befürchteten Betriebseinschränkungen aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigungen.

Die Verwaltungsrichter folgten ihnen nicht. Ihrer Ansicht nach verstößt die Baugenehmigung für das Groß-Hostel nicht gegen die Nachbarrechte der Antragssteller. Da in dem Gebiet ausdrücklich Gewerbebetriebe aller Art zulässig seien, werde der Gebietserhaltungsanspruch der Betriebe nicht verletzt, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Auch werde das Arbeitsgebiet durch das Hostel nicht seine Prägung verlieren, da dort mehrheitlich großflächige, stark emittierende Betriebe angesiedelt seien, so die Argumentation des Gerichts. Um die Gäste vor Lärm- und Geruchsbelästigungen zu schützen, sind in dem Hostel nicht zu öffnende Fenster vorgesehen. „Der Beschluss klärt die bislang umstrittene Grundsatzfrage, ob ein Beherbergungsbetrieb auch in einem reinen Arbeitsgebiet zulässig ist und wird die Genehmigungspraxis der Berliner Bauverwaltung zugunsten von Beherbergungsbetrieben beeinflussen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Lisa Teichmann.

 

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