Gebühren für Polizeieinsatz bei Großveranstaltungen sind zulässig
Die Freie Hansestadt Bremen darf auch in Zukunft die Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 9 C …
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