Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einweg-Plastikprodukten und Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoff
Am 03.07.2021 treten die Einwegkunststoffverbotsverordnung und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Beide dienen der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904. Ziel ist die Reduzierung des Verbrauchs von bestimmten Plastikprodukten zum effizienteren Umgang …
[weiterlesen]