VG Potsdam: Waisengeld für Hinterbliebene eines abgewählten Wahlbeamten
Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat entschieden, dass die Waisenrente für Hinterbliebene eines abgewählten Wahlbeamten auf der Grundlage des erhöhten Ruhegehaltssatzes von 71,75 vom Hundert zu ermitteln ist. Damit hat es …
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