OVG Berlin-Brandenburg zu gemeindlichen Elternbeiträgen
Kommunen in Brandenburg dürfen durch gemeindliche Elternbeiträge auf die Eltern, deren Kinder in gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen betreut werden, auch Kosten der hierfür eingesetzten Grundstücke und Gebäude umlegen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht …
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