Gericht schränkt Nachbesserung bei Eignungsnachweisen ein
Mit der Vergaberechtsreform 2016 hat der Gesetzgeber die Nachforderungsmöglichkeiten für öffentliche Auftraggeber ausgeweitet. Nach § 56 Vergabeverordnung (VgV) können Bieter aufgefordert werden, fehlende Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder fehlerhafte Unterlagen …
[weiterlesen]