Mobbing: Schutz seiner Bediensteten obliegt Dienherrn als drittbezogene Amtspflicht
Ein Dienstherr darf es nicht zulassen, wenn seine Beamtinnen oder Beamten systematisch angefeindet, schikaniert oder diskriminiert werden. Er verletzt damit seine Fürsorgepflichten, auch wenn die einzelnen Vorkommnisse für sich genommen …
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