Hochschulkanzler darf nicht Beamter auf Zeit sein
Ein Hochschulkanzler darf nicht in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden. Entsprechende Vorschriften im Brandenburgischen Hochschulrecht hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für verfassungswidrig erklärt. „Die im Brandenburgischen Hochschulrecht geregelte Vergabe des …
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