Immer häufiger werden Entscheidungsprozesse automatisiert oder zumindest durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz unterstützt. Aber inwieweit ist diese Automatisierung mit der demokratischen Legitimation, dem Grundrechtsschutz und dem effektiven Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte vereinbar, wenn sie in der öffentlichen Verwaltung Anwendung findet? Dieser Frage wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert auf einer Tagung am 12. Oktober 2018 in Hamburg nachgehen. Zusammen mit anderen Referenten wird er sich in einem interdisziplinären Workshop mit den Grenzen und Leitlinien für das algorithmische Entscheiden in der Verwaltung beschäftigen. Veranstalter der Tagung sind das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg, der Fachbereich Informatik der Universität Hamburg, der Rechtsstandort Hamburg e. V. sowie die Senatskanzlei Hamburg.
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16.09.2018
Staat und Verwaltung | Meldungen | Prof. Dr. Matthias Dombert