Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage dreier Familien von Bio-Landwirten und von der Umweltorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung als unzulässig abgewiesen (Az.: 10 K 412.18 vom 31.10.2019). Mit ihrer Klage wollten die Kläger die Einhaltung des Klimaziels 2020 erreichen, wonach Treibhaus-Gas-Emissionen in Deutschland gegenüber 1990 um 40 Prozent sinken sollen. Voraussichtlich wird in Deutschland aber nur eine Reduzierung von 32 Prozent erreicht. Nach Ansicht des Gerichts haben die Kläger keine Klagebefugnis. „Der Beschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung, auf die sich die Kläger berufen können“, heißt es in der Presseerklärung des Gerichts. Zudem hätten die Kläger auch nicht ausreichend dargelegt, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz völlig ungeeignet gewesen seien und damit ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Untermaßverbot vorläge. „Bei der Klage muss man trennen zwischen den durchaus berechtigten politischen Zielen und der Symbolkraft einer solchen Klage und dem prozessrechtlichen Erfordernis, eine eigene Rechtsverletzung darzulegen“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele im Interview auf n-tv. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Ansprechpartner in unserer Praxis für rechtliche Fragen zum Klimaschutz und erneuerbaren Energien ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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