Vortragsreihe zur kommunalen Zusammenarbeit und zum neuen Vergaberecht

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten wird, sieht eine Reihe von Neuerungen vor, die Gemeindevertreter künftig beachten müssen. Mit der Umsetzung dreier EU-Richtlinien in deutsches Recht sind einige Änderungen verbunden, die sich insbesondere auch auf die interkommunale Zusammenarbeit auswirken. In verschiedenen Veranstaltungen wird DOMBERT Rechtsanwälte zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roewer Broenner Susat Mazars über die Herausforderungen der kommunalen Zusammenarbeit und die bevorstehenden Reformen des Vergaberechts informieren. Der Auftakt zu dieser Veranstaltungsreihe fand am 6. Juli vor Gemeindevertretern aus Brandenburg statt. Dabei gingen DOMBERT Rechtsanwälte, Prof. Dr. Matthias Dombert und Janko Geßner, im Besonderen auch auf das neue Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit in Brandenburg ein, das seit Juli vergangenen Jahres gilt. Danach dürfen Kommunen in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen, Zweckverbände bilden und gemeinsame kommunale Anstalten errichten.

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