Zweckentfremdungsverbotsgesetz als Mittel gegen Wohnraummangel und Mietsteigerung?

Derzeit gehen die Berliner Bezirke wegen des Wohnraummangels verstärkt gegen Eigentümer vor, die Wohnungen leer stehen lassen oder abreißen wollen.  Aktuell hat der Bezirk Pankow in Weißensee ein solches verwahrlostes und daher unbewohnbares Gebäude („Geisterhaus“) beschlagnahmt, um es zu sanieren und wieder vermieten zu können. Dabei stützt sich der Bezirk auf das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Es verbietet, Wohnraum länger als drei Monate leer stehen zu lassen. Zugleich verpflichtet das Gesetz die Eigentümer, auch unbewohnbar gewordene Wohngebäude wieder zu sanieren. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Bezirk die Wohnungen im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers wiederherstellen. Wollen Eigentümer bestehende Wohngebäude abreißen und an deren Stelle neue Gebäude errichten, so verpflichtet die Zweckentfremdungsverbotsverordnung sie, die neuen Wohnungen für maximal  7,92 €/qm zu vermieten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat allerdings kürzlich entschieden, dass diese Mietpreisobergrenze nichtig sei (Az.: VG 6 K 452.18 vom 27.08.2019; nicht rechtskräftig). “Das Zweckentfremdungsverbot ist ein taugliches Mittel, um Verlust von Wohnraum zu verhindern, darf allerdings nicht herangezogenen werden, um die Mietentwicklung losgelöst von den mietrechtlichen Vorschriften zu begrenzen”, erklärt Rechtsanwältin Dr. Lisa Teichmann.

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