Brandenburg schafft Straßenausbaubeiträge ab

Der Landtag in Brandenburg hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschlossen. Mit diesen Abgaben beteiligen Gemeinden und Städte die Eigentümer von Anliegergrundstücken an den Kosten für die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 dürfen die Kosten für diese Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen sollen die Kommunen den Straßenbau durch Landeszuschüsse finanzieren. Eine entsprechende Verordnung soll aber erst im September – nach der Landtagswahl in Brandenburg –  vorgelegt werden.

In einem Aufsatz für das Onlineportal „Treffpunkt Kommune“ hat sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann kritisch mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auseinandergesetzt. Statt allein die Kommen mit den Kosten zu belasten, plädiert er für eine gerechtere Lastenverteilung und stellt Lösungsansätze vor. Den Beitrag lesen Sie hier.

Ansprechpartner für das Kommunalabgabenrecht in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

« zurück