Bundeskabinett beschließt Stufenplan für Wasserstoff-Kernnetz

Das Bundeskabinett hat den rechtlichen Rahmen für ein Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland beschlossen. Dieses Kernnetz, das der Genehmigung der Bundesnetzagentur unterliegt, wird wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Geregelt wird dies durch eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Das Wasserstoff-Kernnetz werde in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert und danach der Öffentlichkeit, den Ländern und verschiedenen Marktteilnehmern vorgestellt werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Bis Ende des Jahres soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden, die sich an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen und an dem Bedarf von energieintensiven Unternehmen orientiert.

„Damit geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Wasserstoffinfrastruktur“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß. Allerdings müssten diesem Schritt weitere Folgen: Neben dem Auf- und Ausbau der Netzinfrastruktur bestehe auch im Anlagenzulassungsrecht noch weiterer Regelungsbedarf, da dort in Bezug etwa auf Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure viele Fragen noch ungeklärt seien und so Rechtsunsicherheit bei den Vorhabenträgern erzeugten, so Roß.

Ansprechpartner für rechtliche Fragen zum Ausbau des Wasserstoffnetzes in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Tobias Roß.

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