Regionalplan Osterzgebirge teilweise unwirksam

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Regionalplan Oberes Elbtal, Osterzgebirge für teilweise unwirksam erklärt (Az.: 1 C 72/20 vom 11.05.2023). Die Entscheidung des Gerichts betrifft das Kapitel, in dem Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Nach Ansicht des Gerichts ist der Regionalplan fehlerhaft zustande gekommen, weil die Bekanntmachung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe. Das Urteil geht auf einen Normenkontrollantrag eines Unternehmens zurück, das einen Windpark außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebiete errichten wollte. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

„Damit reiht sich dieser Regionalplan in eine Reihe von weiteren Windenergieplanungen in der gesamten Bundesrepublik ein, die von den Gerichten wegen Formfehlern im Aufstellungsverfahren für unwirksam erklärt wurden, ohne dass es auf die inhaltliche Planung überhaupt angekommen wäre“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß. Diese sowie weitere ähnliche Entscheidungen zeigten, dass die vom Bundesgesetzgeber vorgenommene Umstellung des Planungssystems für die Ausweisung von Windenergieflächen dringend notwendig war, um Rechtssicherheit auf allen Seiten zu gewährleisten, so Roß.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.

« zurück