Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ Lausitz-Spreewald ist rechtskräftig für unwirksam erklärt worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit mehreren Beschlüssen die Nichtzulassungsbeschwerden der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg aus dem vergangenen Jahr endgültig zurückgewiesen (Az.: 4 BN 57.19 u.a. vom 10.06.2020). Damit verliert der Regionalplan seine Steuerungswirkung und kann der Errichtung von Windenergieanlagen in der Region Lausitz-Spreewald nicht mehr entgegengehalten werden. „Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seinen Beschlüssen die Rechtsauffassung des OVG Berlin-Brandenburg, wonach der Regionalplan an mehreren formellen Fehlern leidet, die zu seiner Unwirksamkeit führen“, sagt Rechtsanwalt Janko Geßner, der gemeinsam mit Rechtsanwalt Tobias Roß insgesamt vier der siegreichen Antragsteller aus der Windenergiebranche in dem Verfahren vertreten hat.
Inhaltlich störten sich die Leipziger Richter daran, dass in dem Bekanntmachungstext zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Beschränkung auf „schriftliche“ Stellungnahmen enthalten war. Das Gesetz sehe eine solche Beschränkung der Stellungnahmemöglichkeit jedoch nicht vor, deshalb sei sie unzulässig. Auch besonderen Formanforderungen an so genannte gleichlautende „Masseneinwendungen“ von mehr als 50 Personen erteilt das Bundesverwaltungsgericht bei der Aufstellung von Regionalplänen jedenfalls dann eine Absage, wenn sie nicht explizit landesrechtlich für den Bereich der Regionalplanung geregelt sind.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.
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